• Seit 1992 bundesweit als selbständige rechtspsychologische Sachverständige tätig in Praxisgemeinschaft mit Prof. UNDEUTSCH bis 2013 (+),
  • Erstellung von schätzungsweise knapp 1.000 aussagepsychologischen Gutachten in Strafsachen und in Familiensachen, vornehmlich in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen beim Verdacht auf Sexualdelikte, aber auch außergewöhnlichen Fallkonstellationen (z. B. Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Geständnis, Aussagewiderruf, Aussagen bei möglicher Mittäterschaft);
  • weit über 1.000 Forensisch-physiopsychologische Gutachten vornehmlich zur Abklärung des Verdachts auf Kindesmissbrauch, -misshandlung, andere Sexualdelikte, Verleumdung, Falschaussage, Kindesentfremdung, Eigentumsdelikte etc.
  • Anerkennung als Prüferin und Supervisorin in der Weiterbildung zum Fachpsychologen/in für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) Vortrags- und Referententätigkeit für Justiz, Polizei, soziale Einrichtungen u. a.

Die Aussagepsychologie und der Polygraph (Lügendetektor) sind meine beiden wichtigsten Tätigkeitsgebiete.

Die Aussagepsychologie gehört zu den klassischen rechtspsychologischen Tätigkeitsbereichen. Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit eine Zeugenaussage gehört zwar zu den Kernkompetenzen eines Gerichts. Doch in speziellen Fällen kann eine sachverständige Beratung für die Beweiswürdigung hilfreich sein, etwa in der Konstellation „Aussage gegen Aussage“, wenn die Glaubhaftigkeit der Aussagen kindlicher, jugendlicher oder erwachsener Zeugen zu begutachten ist.

Obwohl der Bundesgerichtshof polygrafischen Untersuchungen kritisch gegenübersteht, wird diese Untersuchungsmethode zunehmend vor allem in Familiensachen in Auftrag gegeben. Dabei geht es meist um die Klärung, ob ein sexueller Missbrauch stattgefunden hat. Aber auch in Strafverfahren kann es sinnvoll sein, sich einer polygrafischen Untersuchung zu unterziehen.